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ESRS E1-4: Neue Standards für Klimaziele in Unternehmen

  • Autorenbild: Planet Now
    Planet Now
  • 6. März
  • 4 Min. Lesezeit

Viele Unternehmen setzen sich mittlerweile Klimaziele, dies war bisher jedoch meist freiwillig und unreguliert. Mit dem CSRD-Standard ESRS E1-4 ändert sich das grundlegend, denn der Standard schreibt die detaillierte Offenlegung der Klimaziele eines Unternehmens vor. Im Rahmen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) müssen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, auch zum Thema Klimawandel (E1) berichten und damit gemäß ESRS E1-4 Klimaziele festlegen. Diese Verpflichtung gilt, es sei denn, ein Unternehmen kann nachweisen, dass es weder vom Klimawandel betroffen ist noch Auswirkungen darauf hat. Da dies in den meisten Fällen unwahrscheinlich ist, betrifft ESRS E1-4 nahezu alle berichtspflichtigen Unternehmen. Die Ziele müssen für Scope 1, 2 und 3 festgelegt werden, d.h. sie umfassen sowohl die direkten Emissionen eines Unternehmens als auch die Emissionen aus der gesamten Wertschöpfungskette.



Der Zweck von ESRS E1-4

ESRS E1-4 legt fest, wie Unternehmen ihre Ziele im Zusammenhang mit Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel berichten müssen. Der Hauptzweck dieser Berichtspflicht ist es, ein Verständnis für die Zielsetzung eines Unternehmens zu schaffen und aufzuzeigen, wie diese Ziele zur Minderung des Klimawandels beitragen, z.B. durch Emissionsreduktions, Ausbau erneuerbarer Energien oder Energieeffizienz. Dabei werden wesentliche klimabezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen adressiert.


Klimaziele sind auch für das Unternehmen selbst von praktischer Bedeutung: Sie dienen als Roadmap und Rahmen für künftige Geschäftspraktiken. Darüber hinaus tragen sie zum Risikomanagement bei, indem sie aufzeigen, ob und inwieweit Geschäftsmodelle mit der Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft kompatibel sind. ESRS E1-4 zielt darauf ab, Transparenz, Integrität, Vergleichbarkeit und wissenschaftliche Fundierung bei der Klimazielsetzung zu gewährleisten.


Unternehmen müssen sich dabei auch an den festgelegten Klimazielen messen lassen. Dies bedeutet, dass sie regelmäßig über ihre Fortschritte berichten und nachweisen müssen, inwieweit sie ihre Ziele erreichen. Diese Transparenz ist entscheidend, um das Vertrauen von Investoren und anderen Stakeholdern zu gewinnen und zu erhalten. Zudem ermöglicht sie es, frühzeitig auf Abweichungen zu reagieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Anforderungen an die Klimazielsetzung nach ESRS E1-4

Der erste Schritt zur Festlegung von Klimazielen besteht darin, zunächst einen verlässlichen Überblick über die Emissionen des Unternehmens und der gesamten Wertschöpfungskette zu erhalten. Die ESRS schreiben vor, dass Unternehmen ihre Treibhausgasemissionen gemäß GHG Protocol Standard bilanzieren sollen.


Die Datenerhebung und Verifizierung von Emissionen stellt mitunter eine signifikante Herausforderung dar, da nicht Emissionsdaten von unterschiedlichen Stellen eingeholt werden müssen. Gemäß Corporate GHG Standard des GHG Protocols gibt es drei Kategorien von Emissionen zu berichten.


Das Unternehmen muss Daten sammeln, um diese Emissionen zu berechnen, und sicherstellen, dass die Berichterstattung klar und nachvollziehbar ist. Insbesondere für Scope-3-Emissionen stellt dies eine Herausforderung dar und erfordert gute Vorbereitung. Die konkreten Angabepflichten und Anforderungen hierzu sind unter ESRS E1-6 geregelt.


Sobald die Emissionsdaten vorliegen, können Ziele gemäß den Anforderungen von ESRS E1-4 sinnvoll gesetzt werden. Dabei muss Folgendes berücksichtigt werden:


Diese Anforderungen setzen einen wichtigen Rahmen zum Handeln, lassen jedoch noch einige Fragen und Handlungsspielraum offen, welche Form der Zielsetzung für das eigene Unternehmen am sinnvollsten ist. Daher beantworten wir nun einige FAQs zu den Anforderungen der Zielsetzung nach ESRS E1-4 und zeigen anhand eines Beispiels der BASF Group, wie die Klimaziele umgesetzt werden können.


Das Berichten von Emissionen in Intensitätswerten ist freiwillig. Warum sollte mein Unternehmen das tun?

  • Unter Intensitätswerten versteht man CO2e pro Einheit (z.B. tCO2e/t, Umsatz, produzierte Einheit). Damit werden die Emissionen in ein Verhältnis zu Umsatz oder Masse gesetzt und lassen sich leichter vergleichen.

  • Mit der Nutzung von Intensitätswerten kann die Berichterstattung zeigen, ob ein Unternehmen effizienter wird, selbst wenn absolute Emissionen steigen (z.B. durch Wachstum). Intensitätswerte können zusätzlich bei internen strategischen Entscheidungen genutzt werden, um nachhaltige Geschäftsmodelle zu identifizieren.


Ist es sinnvoller, Ziele für Scope 1, 2 und 3 Emissionen separat oder kombiniert zu setzen?

  • Separate Zielsetzungen nach Scopes ist in den meisten Fällen sinnvoller, da damit die Emissionen (sowie die Fortschritte bei den Reduktionen der Emissionen) sichtbar nachverfolgt und den korrekten Aktivitäten zugeordnet werden können. Dies bietet mehr Transparenz und Vergleichbarkeit. Allerdings kann die Aufteilung der Emissionsreduktionsziele die Kommunikation von Zielen erschweren, z.B. wenn Stakeholder nicht mit der Bedeutung der unterschiedlichen Scopes vertraut sind. Eine aggregierte Zahl, zusätzlich zu Zielen für die einzelnen Scopes, kann daher hilfreich sein.


Woher weiß ich, ob die Dekarbonisierungshebel ausreichend Emissionen reduzieren werden, um die Emissionsziele zu erreichen?

  • Die Emissionsreduktionsziele müssen mit den konkreten Dekarbonisierungshebeln in der Berichterstattung verknüpft werden. So wird der Zusammenhang zwischen gesetzten Zielen und realen Maßnahmen deutlich, wie im folgenden Beispiel (Abb. 1) dargestellt. Dies erfordert allerdings auch ein tiefgreifendes Verständnis über die Minderungswirkung der einzelnen Hebel.

Abb. 1: Exemplarische Darstellung der Dekarbonisierungshebel zur Erreichung der Emissionsreduktionsziele


Wie könnte eine Zielsetzung nach ESRS E1-4 aussehen?


Beispiel BASF Group

“Ausgehend vom Basisjahr 2018 wollen wir die Treibhausgasemissionen unserer Produktion (Scope 1) und unseres Energieeinkaufs (Scope 2) bis 2030 um 25 % senken. Trotz unserer Wachstumspläne und der Errichtung eines neuen Verbundstandorts in Südchina streben wir damit eine Verringerung der Treibhausgasemissionen von 21,9 Millionen Tonnen auf 16,4 Millionen Tonnen an. Verglichen mit dem Jahr 1990 entspricht dies einem Rückgang um rund 60%. Unser langfristiges Ziel sind Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050"

ZIELE 2030


Reduktion von absoluten Scope 1 und 2 Treibhausgasemissionen gegenüber 2018

-25%

Reduktion unserer spezifischen Scope 3.1 Treibhausgasemissionen gegenüber 2022

-15%

ZIEL 2050


Treibhausgasemissionen bis 2050 (Scope 1, 2, und 3.1)

Netto Null

a Ohne den Verkauf von Energie an Dritte, Treibhausgase gemäß Greenhouse Gas Protocol, in CO2- Äquivalente (CO2e) umgerechnet.

b Scope 3.1, Rohstoffe ohne Batteriematerialien, ausgenommen Services und technische Güter. Ausgenommen Treibhausgasemissionen aus BASF- Trading-Aktiviäten, Zukünftige Anpassung der Basislinie analog TfS-Guideline unter anderem nach Verfügbarkeit weiterer Primärdaten möglich.


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